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Reinigung & Objektservice · Kassel und Umgebung

Sicher durch den Winter

Winterdienst in Kassel.

Wenn Schnee fällt oder Glätte droht, muss vor dem Haus schnell etwas passieren. Wir übernehmen das Räumen und Streuen von Gehwegen, Eingängen und Zufahrten – abgestimmt auf Ihr Objekt und die örtliche Satzung.

Gepflasterter Vorplatz mit Gehweg und Stellflächen vor einem Bürogebäude

Leistungsumfang

Räumen und Streuen, bevor es gefährlich wird.

Vor der Saison legen wir gemeinsam fest, welche Flächen zum Winterdienst gehören: der öffentliche Gehweg vor dem Grundstück, Hauszugänge, Wege zu Mülltonnen, Zufahrten oder Stellplätze. Diese Flächen halten wir in einem Objektplan fest. So ist bei jedem Einsatz klar, was geräumt und gestreut wird – und in welcher Reihenfolge.

Für Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Gewerbebetriebe in Kassel, die ihre Räum- und Streupflicht zuverlässig abgeben möchten.

Was wir für Sie übernehmen

  • Schneeräumung auf Gehwegen und Zugängen
  • Streuen bei Eis- und Reifglätte
  • Hauseingänge, Treppen und Rampen
  • Wege zu Müllstandplätzen und Nebeneingängen
  • Zufahrten und Stellflächen nach Vereinbarung
  • Dokumentation der Einsätze

Der konkrete Umfang wird objektbezogen im Angebot vereinbart.

Räum- und Streupflicht

Räum- und Streupflicht für Eigentümer und Verwaltungen

In Kassel und den umliegenden Gemeinden ist der Winterdienst auf Gehwegen per Satzung in der Regel den Anliegern übertragen – also Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, haftet im Schadensfall, etwa wenn jemand vor dem Haus auf Glätte stürzt.

Viele Eigentümer und Hausverwaltungen geben diese Aufgabe deshalb an einen Dienstleister ab. Das entlastet, befreit aber nicht vollständig: Die Pflicht, den beauftragten Dienst stichprobenartig zu kontrollieren, bleibt beim Eigentümer. Ein nachvollziehbares Einsatzprotokoll hilft, diese Kontrolle zu belegen.

Eigentümer und WEG

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften entscheidet in der Regel die Gemeinschaft über die Vergabe; die Verwaltung setzt den Auftrag um. Wir stimmen Flächen und Ablauf direkt mit der Verwaltung ab.

Vermietete Objekte

Ist der Winterdienst nicht wirksam auf Mieter übertragen, bleibt er Sache des Vermieters. Die Kosten eines beauftragten Dienstes können je nach Mietvertrag als Betriebskosten umgelegt werden.

Gewerbeobjekte

Bei Läden, Praxen und Bürogebäuden kommen Kundenwege, Parkplätze und Lieferzonen hinzu. Welche Flächen außerhalb des öffentlichen Gehwegs betreut werden, legen wir im Objektplan fest.

Einsatzzeiten

Einsatzzeiten und Ablauf in der Wintersaison

Die Saison planen wir in der Regel von November bis März. Eingesetzt wird nach Wetterlage: bei Schneefall, gefrierender Nässe oder Reifglätte. Maßgeblich sind die Zeiten aus der Satzung Ihres Standorts – typischerweise muss der Gehweg zum morgendlichen Berufsverkehr frei sein und bei anhaltendem Schneefall wiederholt geräumt werden.

Für jedes Objekt vereinbaren wir, welche Flächen Vorrang haben, etwa Hauseingang und Gehweg vor Parkplatz. Wie früh ein Einsatz an Ihrem Standort beginnt und wie oft bei Dauerschneefall nachgearbeitet wird, halten wir im Angebot fest, statt pauschal Zusagen zu machen.

Gestreut wird mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat. Auftausalz ist in vielen Gemeinden auf Gehwegen nur eingeschränkt erlaubt; wir halten uns an die jeweiligen örtlichen Vorgaben.

Vertragsmodelle

Vertragsmodelle für den Winterdienst

Welches Modell passt, hängt von der Fläche, der Lage und Ihrem Wunsch nach Planbarkeit ab. Wir erläutern die Varianten bei der Bedarfsaufnahme.

Saisonvertrag

Fester Betrag für die vereinbarte Saison, unabhängig von der Zahl der Einsätze. Gut planbar für Verwaltungen und Nebenkostenabrechnungen.

Abrechnung nach Einsatz

Eine Grundvereinbarung für Bereitschaft und Objektplan, abgerechnet wird je tatsächlichem Einsatz. Sinnvoll für kleinere Flächen und milde Winter.

Im Hausmeisterservice

Wenn wir Ihr Objekt ohnehin betreuen, kann der Winterdienst Teil der laufenden Objektbetreuung werden – mit einem Ansprechpartner für das ganze Jahr.

Ihr nächster Schritt

Winterdienst konkret planen.

Für das Angebot brauchen wir die Adresse, die ungefähre Länge des Gehwegs und alle weiteren Flächen, die frei bleiben sollen: Zugänge, Treppen, Wege zu den Mülltonnen oder Stellplätze. Ein Lageplan oder Fotos helfen. Daraus entsteht der Objektplan mit Prioritäten für die Saison.

Einsatzgebiet

Beim Winterdienst zählt jede Minute, darum planen wir das Einzugsgebiet enger als bei anderen Leistungen. Schwerpunkt ist das Kasseler Stadtgebiet mit den angrenzenden Orten Vellmar, Baunatal, Lohfelden und Fuldabrück. Objekte in Hofgeismar nehmen wir nur auf, wenn die Einsatzreihenfolge das zuverlässig zulässt. Mehr zum Einsatzgebiet.

Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: +49 177 8020861

Ab wann muss in Kassel geräumt und gestreut werden?
Die genauen Zeiten und Pflichten regelt die Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Sie legt fest, ab welcher Uhrzeit morgens Gehwege geräumt und gestreut sein müssen und bis wann abends die Pflicht gilt. Wir richten den Einsatzplan für Ihr Objekt nach der Satzung am Standort aus.
Dokumentieren Sie die Einsätze?
Ja. Einsätze werden nach Vereinbarung mit Datum und Uhrzeit festgehalten. Das schafft Transparenz für Eigentümer und Verwaltungen und hilft, im Streitfall nachzuweisen, dass geräumt und gestreut wurde.
Kann ich meine Räum- und Streupflicht vollständig abgeben?
Die Ausführung können Sie per Vertrag übertragen. Als Eigentümer bleiben Sie jedoch verpflichtet, den beauftragten Dienst zu überwachen. Unsere Einsatzdokumentation macht nachvollziehbar, wann geräumt und gestreut wurde.
Wann sollte der Winterdienst beauftragt werden?
Am besten vor Beginn der Saison, also im Herbst. Dann bleibt Zeit, die Flächen gemeinsam aufzunehmen und den Objektplan festzulegen. Anfragen während des Winters prüfen wir nach vorhandener Kapazität.
Was kostet Winterdienst in Kassel?
Der Preis hängt von der Länge der Gehwege, den zusätzlichen Flächen, dem Vertragsmodell und der Lage des Objekts ab. Nach der Bedarfsaufnahme erhalten Sie ein Angebot mit Objektplan und klar beschriebenem Umfang.

So beginnt die Zusammenarbeit

Ein klarer Weg. Von Anfang an.

Erst verstehen, dann planen. Damit die Betreuung im Alltag funktioniert.

  1. 01

    Objekt kennenlernen

    Sie beschreiben Objekt, Standort und Anforderungen – telefonisch oder per Anfrage.

  2. 02

    Bedarf aufnehmen

    Wir sehen uns Flächen, Nutzung und Aufgaben an, vor Ort oder anhand Ihrer Angaben.

  3. 03

    Leistungen abstimmen

    Sie erhalten ein Angebot mit Leistungsverzeichnis, klarem Umfang und Intervallen.

  4. 04

    Betreuung starten

    Zuständigkeiten und Abläufe stehen. Die vereinbarten Arbeiten beginnen.

Lassen Sie uns sprechen

Gut betreut beginnt mit einem Gespräch.

Ein Standort oder mehrere Objekte? Wir klären gemeinsam, welche Betreuung zu Ihrem Bedarf passt – unverbindlich und persönlich.

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